An die Mitarbeiter*innen in Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen,
vor fünf Jahren wurde das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" erlassen mit dem Ergebnis, dass es von Mai 2014 bis April 2019 570 vertrauliche Geburten gab.
Anlässlich des 5-jährigen Bestehen dieses Gesetzes hat das BMFSFJ eine Pressemitteilung - Hilfe für Frauen in Not - und eine aktualisierte Evaluation zur vertraulichen Geburt veröffentlicht. Damit auch Sie vor Ort in den Beratungsstellen über den aktuellen Stand bezüglich der Vertraulichen Geburt informiert sind, können Sie sich diese beiden Veröffentlichungen des BMFSFJ über die beiden Links rechts herunterladen.
Für die schwangeren Ratsuchenden wäre es zudem hilfreich, wenn sie bereits bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle im "Beratungsführer online" erkennen können, welche Beratungsstelle bezüglich der Vertraulichen Geburt berät. Bitte prüfen Sie daher Ihren Eintrag im "Beratungsführer online" (https://www.dajeb.de/beratungsfuehrer-online/beratung-in-ihrer-naehe/)und teilen Sie uns ggf. mit, wenn Sie besondere Schwerpunkte wie die Vertrauliche Geburt in Ihrer Beratungsstelle anbieten.