Nichterkennbarkeit von Verbindungen zu Telefonanschlüssen von Beratungsstellen.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat das Verfahren für die Nichterkennbarmachung von Rufnummern zu Beratungsstellen im sozialen Bereich erheblich vereinfacht.
Für die Beratungsstellen stehen standardisierte Antragsunterlagen bei der
RegTP, Referat IS 17, Postfach 10 04 43, 66004 Saarbrücken zur Verfügung.
Weitere Informationen unter http://www.bundesnetzagentur.de/enid/95f3aae9bfac353571d64306f3ee9b59,55a304092d09/ah.html


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Zuletzt geändert am: 25.6.2007; erstellt von Jürgen Licht, München